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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09   

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https://dejure.org/2009,16382
LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09 (https://dejure.org/2009,16382)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.04.2009 - 10 Ta 86/09 (https://dejure.org/2009,16382)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. April 2009 - 10 Ta 86/09 (https://dejure.org/2009,16382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzusetzendes Einkommen bei Bezug von Krankengeld; Kosten für Strom und Wasser; Wohnkosten bei Eheleuten mit ungleichem Einkommen

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b; ; ZPO § ... 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchst. a; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 7; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 78 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzusetzendes Einkommen bei Bezug von Krankengeld; Kosten für Strom und Wasser; Wohnkosten bei Eheleuten mit ungleichem Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - 9 Ta 8/07

    Prozesskostenhilfe - keine Berücksichtigung von Krankengeld als Einkommen nach §

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09
    Da der Kläger im Zeitpunkt der Bewilligungsreife Krankengeld und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hat, ist kein Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO in Höhe von EUR 176, 00 abzusetzen (ebenso: LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08; beide dokumentiert in Juris).
  • OLG Koblenz, 28.12.1999 - 9 WF 760/99

    Berechnung von Prozesskostenhilfe, wenn in einer Wohnung mehrere Personen mit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09
    Davon ist dann eine Ausnahme möglich, wenn das Einkommen eines Ehegatten so erheblich hinter dem Einkommen des anderen Ehegatten zurückbleibt, dass eine Heranziehung zu einem hälftigen Anteil der Wohnkosten nicht angemessen erscheint (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 28.12.1999 -9 WF 760/99 - MDR 2000, 728, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08

    maßgeblicher Zeitpunkt für die Einkommens- und Vermögensverhältnisse; keine

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09
    Da der Kläger im Zeitpunkt der Bewilligungsreife Krankengeld und kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hat, ist kein Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b ZPO in Höhe von EUR 176, 00 abzusetzen (ebenso: LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 27.06.2007 - 9 Ta 8/07; LAG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.07.2008 - 21 Ta 1105/08; beide dokumentiert in Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2007 - 10 Ta 231/07

    Prozesskostenhilfe - Wohnkosten - Mitbewohner - Familienangehörige -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09
    Nach der Rechtsprechung sind Wohnkosten der von Ehegatten gemeinsam genutzten Wohnung grundsätzlich zwischen diesen nach Kopfteilen aufzuteilen, wenn beide Ehegatten über ein angemessenes Einkommen verfügen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 26.02.2008 - 11 Ta 16/08 und Beschluss vom 31.10.2007 - 10 Ta 231/07, beide dokumentiert in Juris, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2008 - 11 Ta 16/08

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.04.2009 - 10 Ta 86/09
    Nach der Rechtsprechung sind Wohnkosten der von Ehegatten gemeinsam genutzten Wohnung grundsätzlich zwischen diesen nach Kopfteilen aufzuteilen, wenn beide Ehegatten über ein angemessenes Einkommen verfügen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 26.02.2008 - 11 Ta 16/08 und Beschluss vom 31.10.2007 - 10 Ta 231/07, beide dokumentiert in Juris, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.09.2012 - 10 Ta 142/12

    Prozesskostenhilfe - Ratenzahlungsanordnung trotz Verbraucherinsolvenz

    Nach der Rechtsprechung sind Wohnkosten der von Ehegatten gemeinsam genutzten Wohnung grundsätzlich zwischen diesen nach Kopfteilen aufzuteilen, wenn beide Ehegatten über ein angemessenes Einkommen verfügen (LAG Rheinland-Pfalz Beschlüsse vom 08.12.2011 - 1 Ta 223/11 und vom 21.04.2009 - 10 Ta 86/09, beide dokumentiert in Juris).
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